Unkraut-Entferner 250ml für 500m² ausreichend Für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen Wirkstoff Glypho 360gr/Ltr
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Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Achtung!
Gebrauchsanleitung und Hinweise für den sicheren Umgang vor Verwendung lesen!
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Für sämtliche Pflanzenschutzmittel gilt, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG). Mit der Bestellung von Pflanzenschutzmitteln verpflichten Sie sich, die dem Produkt beigefügte Gebrauchsanleitung zu lesen und zu befolgen. Die jeweils gültigen Gesetze sind einzuhalten.

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